Der organisatorische Ablauf
- Kurz vor dem ersten Termin besorgen Sie bitte die notwendige ärztliche Verordnung
- vom Kinderfacharzt/ einer Kinderfachärztin oder
- einem Allgemeinmediziner/ einer Allgemeinmedizinerin.
Auf dem Verordnungsschein sind neben
- den Stammdaten des Patienten/ der Patientin,
- eine Diagnose und
- eine Therapieempfehlung mit zeitlichem Umfang (10x Ergotherapie à 60 Minuten) erforderlich.
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Diesen Verordnungsschein lassen Sie bitte bereits vor dem Ersttermin von der Krankenkassa chefärztlich bewilligen, damit eine teilweise Kostenrückerstattung möglich ist.
Bei der ÖGKK und BVAEB ist die Bewilligungspflicht derzeit (Stand Jänner 2023) ausgesetzt.
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Für Versicherte der ÖGK übernehme ich die Abrechnung mit der Krankenkasse direkt, da ich Vertragstherapeutin der ÖGK bin. Es entstehen für Sie keine Kosten.
Für Versicherte aller anderen Krankenkassen bin ich ausschließlich als Wahltherapeutin tätig.
Nach Therapieende erhalten Sie von mir eine Honorarnote über die bezahlten Einheiten. Diese reichen Sie dann mit der Verordnung zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Höhe der Refundierung hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Viele Zusatzversicherungen übernehmen den verbleibenden Kostenanteil.
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Erstgespräch € 120,-
inkludiert sind:
- Auswertungen von Fragebögen und Tests
- Erstellen eines Behandlungsplans und
- kurze Telefonate mit Kindergarten / Schule bzw. den Erziehungsberechtigten
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Therapieeinheit € 90,-
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Kurzbericht € 30,-
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ausführlicher Bericht € 60,-
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Stornogebühr € 60,-
Wie läuft die Therapie ab?
Informationssammlung
Um ein umfassendes Bild vom Kind/Jugendlichen zu erhalten, werden vielfältige Informationen mit unterschiedlichen Methoden erhoben. Darüber hinaus werden Vorbefunde (z.B. vom Arzt/Ärztin, PsychiologIn) als zusätzliche Informationsquelle herangezogen.
Ergotherapeutische Begutachtung
In den ersten Einheiten wird eine genaue ergotherapeutische Begutachtung (Analyse von Aktivitäten, Fähigkeiten und Fertigkeiten) durchgeführt. Diese Abklärung erfolgt in einem für Ihr Kind und Sie stressfreien Rahmen – aus der Sicht des Kindes wird nur „gespielt“ oder „geturnt“.
Elterngespräch
In diesem informiere und berate ich Sie und wir vereinbaren bei Therapiebedarf gemeinsam die Behandlungsschwerpunkte und Therapieziele.
Therapie
Falls eine Therapie notwendig ist, werden durch gezielt ausgewählte motorische, spielerische oder kreative Angebote die Kompetenzen in der Handlungsfähigkeit des Kindes / Jugendlichen gefördert. Entsprechend der vereinbarten Therapieziele kommen verschiedene Behandlungsansätze zur Anwendung.
Ich empfehle anfangs einen wöchentlichen Rhythmus einzuhalten, da kontinuierlich auf den Therapieerfolgen aufgebaut werden kann.
Aus diesem Grund werden fixe Therapiezeiten vereinbart.